In einer Klage wegen des „Gefällt mir“-Buttons von Facebook hat das Landgericht Düsseldorf der Verbraucherzentrale NRW weitgehend recht gegeben. Diese hatte gegen den Bekleidungshändler Peek & Cloppenburg Klage eingereicht, weil über das Plugin Daten über das Surfverhalten des Kunden schon beim einfachen Aufrufen einer Seite an Facebook weitergeleitet werden. Unternehmen müssten den Seitenbesucher über die Weitergabe von Daten aufklären, teilte das Gericht am Mittwoch mit.
faz.net, n-tv.de