Health Headlines am Sonntag, 15. November 2020

turn-on.de Apple-App will Albträume bekämpfen: Die U.S. Food and Drug Administration (FDA), eine US-amerikanische Behörde für die Zulassung von Arzneimitteln, hat am vergangenen Freitag die verschreibungspflichtige Apple-App „NightWare“ für den amerikanischen Markt zugelassen. Mit ihr verspricht der Technik-Gigant, Albträume verhindern zu können. „NightWare“ läuft über die AppleWatch und übermittelt ihre Daten zudem an ein verknüpftes iPhone. Über Nacht messen Sensoren der Apple Watch die Bewegungen des Nutzers und messen seine Herzfrequenz. „NightWare“ wertet dann die Messwerte mithilfe von Algorithmen aus und könne so erkennen, wann der Apple-Watch-Träger gerade einen Albtraum hat. Per sanfter Vibration soll der Träger so aus dem Albtraum geholt werden, ohne aufzuwachen. Die App soll insbesondere bei posttraumatischen Belastungsstörungen zum Einsatz kommen und Therapien ergänzen, nicht aber ersetzen.

medical-tribune.de Gericht untersagt Werbung für digitale Primärversorgung: Das Oberlandesgericht München hat der Werbung für telemedizinische Angebote enge Grenzen gesetzt. Geklagt hatte ein Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, dem die Werbung einer Krankenkasse aufgestoßen war. Darin wurde Versicherten nahegelegt, dass sie mittels einer App Diagnosen, Therapieempfehlungen und Krankschreibungen erlangen können. Eine solche Werbung für Fernbehandlung ist jedoch nach § 9 Satz 1 des Heilmittelwerbegesetzes verboten. Damit soll verhindert werden, dass grundsätzlich bedenkliche Behandlungsformen ohne persönliche Untersuchung des Patienten durch Werbemaßnahmen gefördert werden. Zwar gibt es gesetzlich festgelegte Ausnahmen von der Regel, das Gericht in München entschied nun aber, dass die physische Präsenz des Arztes bei einer Behandlung Goldstandard bleibt.

aerzteblatt.de Krankenkassen zur Vorlage einer datenschutzkonformen ePA angehalten: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) hat in einem Brief an die bundeseinheit­li­chen Krankenkassen dafür plädiert, eine datenschutzkonforme elektronische Patientenakte (ePA) vorweisen zu können. Er rege hiermit an, dass die Krankenkassen ihren 45 Millionen Versicherten ab dem 1. Januar 2021 nur eine elektronische Patientenakte an­bieten, die den Vorgaben der DSGVO entsprechen würden. Die derzeit geplante Einführung der ePA sieht Kelber noch nicht als ausreichend im Sinne des Datenschutzes an, da sie zu Beginn den Versicherten nicht die Mög­lich­keit anbiete, ein kleinteiliges Datenmanagement anzubieten. Denn die Möglichkeit, einzelnen Ärzten ihre Daten zur Verfügung zu stellen oder auch zu verwehren, sollen Patienten erst 2022 haben. Zu spät für Kelber, der diese bedenken bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) im April und Mai 2020 geäußert hatte.

medical-tribune.de Portal ermöglicht Ärzten die Bewertung von Gesundheitsapps: Der anhaltende Boom medizinischer Apps sorgt für eine Flutung der AppStores mit angeblich gesundheitsfördernden Anwendungen. Um da als Nutzer, aber auch Arzt, den Überblick zu behalten, hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung das Onlineportal „KV-App-Radar“ entwickelt. Es soll einen Überblick über die verfügbaren Gesundheits-Apps und ihre jeweilige Verbreitung bieten und ermöglicht es Ärzten und Psychotherapeuten, die dort gesammelten Anwendungen zu bewerten. Das Portal deckt die gängigen Kategorien von Lifestyle-Applikationen rund um Fitness und Ernährung über Symptomtagebücher und Medikamenten­erinnerungen bis hin zur Auswertung von Blutdruckwerten ab. Auch die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden dort aufgelistet.

deutsche-apotheker-zeitung.de Zur Rose will digitale Gesundheitsplattform für die Schweiz: Der Schweizer Mutterkonzern der Versandapotheke DocMorris, Zur Rose, plant für die Eidgenossen die Einführung einer eigenen digitalen Gesundheitsplattform ab dem zweiten Quartal 2021. Mit den Kooperationspartnern der Krankenkassen Allianz Care, CSS und Visana will man zu diesem Zweck ein Gemeinschaftsunternehmen gründen, wie die Akteure in einer gemeinsamen Pressekonferenz mitteilten. Die Plattform solle allen Versicherern, Ärzten, Spitälern, Apotheken und anderen Anbietern im Gesundheitssektor zur Verfügung gestellt werden. Durch die Plattform sollen Patienten wichtige Gesundheits-Dienstleistungen rund um die Uhr über eine Smartphone-App zur Verfügung stehen. Zuvor steht allerdings eine Zulassung durch die nationalen Wettbewerbsbehörden aus.

tag24.de Pilotprojekt für elektronische Arztrezepte liegt vorerst auf Eis: Das vor einem Jahr gestartete Pilotprojekt „Gerda“ für die Einführung von elektronischen Arztrezepten für Smartphones in Baden-Württemberg ist vorerst gestoppt. Das Programm „Geschützter e-Rezept-Dienst der Apotheken – Gerda“ hatte rund 50 E-Rezepte zwischen November 2021 bis zum Ende des Pilotprojekts im April ausgestellt. Dadurch war es Patienten aus den Regionen Stuttgart und Tuttlingen zuerst möglich, bundesweit Medikamente mit sogenannten E-Rezepten zu erhalten. Der Start des Projekts war vom Land Baden-Württemberg mit einer Million Euro gefördert worden und wurde bei der Einführung von Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) als „historische Stunde“ bezeichnet. Nun liegt es allerdings auf Eis, weil trotz guter Resultate das abwickelnde IT-Unternehmen abgesprungen sei und ein Ersatz noch auf sich warten lässt.

chip.de Proteste gegen Kooperation des Gesundheitsministeriums mit Google: Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hat die Kooperation zwischen dem Gesundheitsministerium und Google bezüglich der privilegierten Behandlung von Mitteilungen aus dem Gesundheitsamt durch den größten Suchmaschinenanbieter scharf kritisiert. „Eine solche Verdrängung der privaten Presse durch ein staatliches Medienangebot auf einer digitalen Megaplattform ist ein einmaliger und neuartiger Angriff auf die Pressefreiheit“, klagte Rudolf Thiemann, Präsident der Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger und geschäftsführender Gesellschafter der Liborius-Verlagsgruppe. Zuvor hatten Gesundheitsminister Jens Spahn und der US-Konzern vereinbart, zukünftig vom Bundesministerium herausgegebene und finanzierte redaktionelle Meldungen und Berichte über Gesundheitsfragen privilegiert vor Angeboten von Presseverlagen anzuzeigen.