Inzwischen gibt es hierfür spezielle Dienstleister, die sich auf die Abwicklung des digitalen Erbfalles spezialisiert haben. Dies muss nicht zwingend ein Notar sein. Die Bestattungsunternehmen können hierzu weitere Auskünfte geben.

Christian Welkenbach, Fachanwalt für IT-Recht, kennt sich aus mit digitaler Nachlassverwaltung.
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