Inzwischen gibt es hierfür spezielle Dienstleister, die sich auf die Abwicklung des digitalen Erbfalles spezialisiert haben. Dies muss nicht zwingend ein Notar sein. Die Bestattungsunternehmen können hierzu weitere Auskünfte geben. / Allgemein / Von Novalis Medienhaus Christian Welkenbach, Fachanwalt für IT-Recht, kennt sich aus mit digitaler Nachlassverwaltung. faz.net